entsprechend den Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze der FLL in der jeweils aktuellen Fassung, sowie den relevanten Normen.
erfolgen monatlich durch den zuständigen Kontrolleur. Ziel ist das Erkennen offensichtlicher Mängel und Schäden durch Nutzung, Vandalismus, Witterung oder Verschleiß.
Der allgemeine verkehrssichere Zustand der Sportanlage wird begutachtet. Standsicherheit der Sportgeräte und Einrichtungsgegenstände sowie die Einhaltung der Planungsgrundsätze (Sicherheitsabstände, hindernisfreier Raum, Stolperkanten) werden geprüft.
von Personal, das mit der visuellen und operativen Kontrolle der Sportanlagen beauftragt ist.
von Sportanlagen, Skateanlagen, Dirtparks, Parcouranlagen, Pumptracks und Trimmanlagen.
entsprechend den Normen, den anerkannten Regeln der Technik und den Regelwerken der FLL- Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau Skateanlagen Dirtparks, Parcouranlagen, Pumptracks und Trimmanlagen.